Hausordnung
1. Diese Hausordnung ist eine Ergänzung der Schulordnung (Schulunterrichtsgesetz § 43f. und entsprechende Verordnung) und wurde in Zusammenarbeit mit dem Schulgemeinschaftsausschuss erstellt. Sie berücksichtigt die besonderen Verhältnisse unserer Schule und soll die pädagogische Arbeit erleichtern.
Sie gilt:
a) im Bereich der Schulliegenschaft,
b) für den Unterricht außerhalb dieser Liegenschaft,
c) für alle Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
2. Die Klassenräume werden 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn (Glockenzeichen) für die Schüler/innen geöffnet. Fahrschüler/innen, die aus zwingenden Gründen früher ankommen, halten sich im Erdgeschoß Nord auf. Die Stiegenaufgänge sind freizuhalten.
3. Zu Beginn der Unterrichtsstunden begeben sich die Schüler/innen auf ihre Plätze und bereiten sich bei offener Klassentüre auf den Unterricht vor. Bei Sonderunterrichtsräumen und Stammräumen anderer Klassen erfolgen Einlass und Benützung nach den Anordnungen der Lehrerin/des Lehrers. Wenn innerhalb von 10 Minuten keine Lehrerin/kein Lehrer eintrifft, melden die Klassensprecher/innen dies im Sekretariat.
4. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler/innen den Aufsichtsbereich der Schule, außer sie sind für die Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung angemeldet. Zur Überbrückung von Wartezeiten (Verkehrsmittel, Nachmittagsunterricht) stehen den Schüler/innen ab der 7. Schulstufe die Pausenräume im Erdgeschoß Nord und vor dem Festsaal zur Verfügung. Alle anderen Bereiche des Schulgebäudes werden nur zum Unterricht betreten. Eine spezielle Beaufsichtigung der Schüler/innen, die sich außerhalb der geschlossenen Unterrichtszeit oder zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht in der Schule aufhalten, ist nicht vorgesehen. Bei Fehlverhalten müssen sie die Schule verlassen.
5. Um einen reibungslosen Schulbetrieb zu ermöglichen, gelten folgende Regeln:
a) Kleidung, Unterrichtsmittel und Einrichtung sind von allen sorgfältig zu behandeln und sauber zu halten.
b) Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich, möglichst wenig Müll zu verursachen. Was sich nicht vermeiden lässt, ist zu trennen und in die vorgesehenen Behälter zu geben. (Leerflaschen in die Raster an den Automaten)
c) Unterrichtsfremde Gegenstände, Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Handys und Aufnahmegeräte für Bild und Ton müssen in den Unterrichtsstunden ausgeschaltet und weggepackt (z.B. Schultasche) oder am Lehrertisch hinterlegt werden (Verwendung nur mit spezieller Erlaubnis).
Darüber hinaus erwartet die Schulgemeinschaft, dass die persönliche Kommunikation in der Schule im Vordergrund steht und daher diese Geräte nur im Notfall verwendet werden.
d) Der Klassenvorstand regelt die Aufgabenbereiche im Klassenverband, die Gestaltung der Klassenräume und alle anderen die Klasse betreffenden Angelegenheiten.
e) Die Unterrichtsräume sind aufgeräumt und sauber zu verlassen und die Stühle auf die Tische zu stellen. Die Klassenordner/innen löschen die Tafeln.
f) Der Konsum von Alkohol ist den Schüler/innen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen bzw. Schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.
g) Das Rauchen ist den Schüler/innen auf der Schulliegenschaft, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen bzw. Schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Davon ausgenommen sind Schüler/innen ab 18 Jahren in ihren Pausen und Freistunden im dafür vorgesehenen Bereich direkt vor dem Haupteingang.
h) Auf der Schulliegenschaft dürfen Fahrräder, Scooter, Skateboards, Mopeds, u.a. nur an den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden. Benützung von Rollern, Rollschuhen u.a. ist untersagt.
i) Glasflaschen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in die Schule mitgebracht werden.
6. In den Pausen verhalten sich die Schüler/innen so, dass ihre eigene Sicherheit und die ihrer Mitschüler/innen nicht gefährdet sowie ein sinnvolles Zusammenleben aller am Schulgeschehen Beteiligten gewährleistet ist. Daraus ergibt sich im Besonderen:
a) Eine saubere und ruhige Atmosphäre ist anzustreben.
b) Gefährdungen und Schäden, die durch geöffnete Fenster sowie durch sinnwidrige Verwendung von Einrichtung, Unterrichtsmitteln und sonstigen Gegenständen entstehen, sind zu vermeiden. Die Drehflügel der Fenster sind jedenfalls geschlossen zu halten.
c) Warme Speisen aus dem Buffet sollen dort konsumiert werden.
d) In den Pausen ist das Verlassen der Schulliegenschaft nicht gestattet. Ausgenommen sind nicht mehr schulpflichtige Schüler/innen ab der 6. Klasse, die sich in der großen Pause auch im Wohnstraßenbereich der Biondekgasse aufhalten dürfen.
e) Gegen Ende der Pausen begeben sich die Schüler/innen so rechtzeitig zu den Unterrichtsräumen, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
7. Schulpflichtige Schüler/innen, die an einzelnen Unterrichtsstunden nicht teilnehmen, halten sich in den Pausenräumen im Erdgeschoß Nord und vor dem Festsaal auf. Das Verlassen des Gebäudes ist nicht gestattet. Für Schüler/innen, die sich vorsätzlich der Aufsicht entziehen, kann die Schule keine Verantwortung übernehmen.
8. Besondere Ereignisse, die die Sicherheit gefährden, sind unverzüglich zu melden - zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr im Sekretariat. Die Alarmpläne sind von allen zu beachten und dürfen weder beschädigt noch entfernt werden.
9. Schüler/innen betreten den Direktionstrakt nur in notwendigen Fällen oder zur persönlichen Kontaktaufnahme mit den Lehrer/innen oder Direktion.
10. Da in einer Gemeinschaft nicht alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt werden kann, wird von allen am Schulleben Beteiligten auch ohne ausdrückliche Hinweise gemeinschaftsorientiertes und sinnvolles Verhalten innerhalb und auch außerhalb der Schule erwartet.
11. Vergehen gegen diese Hausordnung stören das partnerschaftliche Prinzip der Schulgemeinschaft und haben daher pädagogische, wenn nötig auch rechtliche Folgen.
SGA-Beschluss vom 14.05.2018