Hausordnung
Druckversion der Hausordnung vom 27.06.2025 (PDF)
1. Diese Hausordnung ist eine Ergänzung der Schulordnung und wurde in Zusammenarbeit mit dem Schulgemeinschaftsausschuss erstellt. Sie berücksichtigt die besonderen Verhältnisse unserer Schule und soll die pädagogische Arbeit erleichtern.
Sie gilt:
a) im Bereich der Schulliegenschaft,
b) für den Unterricht außerhalb dieser Liegenschaft,
c) für alle Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
2. Die Klassenräume werden 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn für die Schüler*innen geöffnet. Schüler*innen, die aus zwingenden Gründen früher ankommen, halten sich im Buffetbereich auf. Die Stiegenaufgänge sind freizuhalten.
3. Zu Beginn der Unterrichtsstunden begeben sich die Schüler*innen auf ihre Plätze und bereiten sich bei offener Klassentüre auf den Unterricht vor. Bei Sonderunterrichtsräumen erfolgen Einlass und Benützung nach den Anordnungen der Lehrperson. Wenn innerhalb von 10 Minuten keine Lehrerin/kein Lehrer eintrifft, melden die Klassensprecher*innen dies im Sekretariat.
4. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler*innen den Aufsichtsbereich der Schule, außer sie sind für die Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung angemeldet. Zur Überbrückung von Wartezeiten (Freistunden wegen Nachmittagsunterricht, Verkehrsmittel) stehen den Schüler*innen ab der 9. Schulstufe unter Wahrung einer angemessenen Lautstärke folgende Aufenthaltsbereiche zur Verfügung: Aulabereich im 1. Stock und 2. Stock, die Sitzgelegenheit im Stiegenhaus Ost im 2. und 3. Stock und die Bereiche um die Tischtennistische. Alle anderen Bereiche des Schulgebäudes werden nur zum Unterricht betreten. Eine spezielle Beaufsichtigung der Schüler*innen ab der 9. Schulstufe, die sich außerhalb der Unterrichtszeit oder zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht in der Schule aufhalten, ist nicht vorgesehen. Bei Fehlverhalten müssen sie die Schule verlassen.
5. Um einen reibungslosen Schulbetrieb zu ermöglichen, gelten folgende Regeln:
a) Kleidung, Unterrichtsmittel und Einrichtung sind von allen sorgfältig zu behandeln und sauber zu halten.
b) Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich, möglichst wenig Müll zu verursachen. Müll ist zu trennen und in die vorgesehenen Behälter zu geben.
c) Unterrichtsfremde Gegenstände, Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden.
d) Der Klassenvorstand regelt die Aufgabenbereiche im Klassenverband, die Gestaltung der Klassenräume und alle anderen die Klasse betreffenden Angelegenheiten.
e) Die Unterrichtsräume sind aufgeräumt und sauber zu verlassen und die Stühle auf die Tische zu stellen. Die Klassenordner*innen löschen die Tafeln.
f) Der Besitz, das Rauchen und der Konsum von alkoholischen Getränken, Energy-Drinks, (Schnupf-)Tabak, E-Zigarette, Wasserpfeife, Snus, Nikotinbeutel und anderen illegalen Substanzen, die rauschähnliche Zustände, Süchtigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorrufen können und die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, sind den Schüler*innen auf dem Schulgelände, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.
g) Auf der Schulliegenschaft dürfen Fahrräder, Scooter, Skateboards, Mopeds, Roller u.a. nur an den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt und nicht in das Schulhaus bzw. die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Die Benützung von Skateboards, Rollschuhen u.a. im Schulhaus ist untersagt.
h) Glasflaschen dürfen nur mit Schutzhülle mitgebracht werden.
6. Der Umgang mit dem Handy und Notebook/Tablet erfolgt zielgerichtet und pädagogisch sinnvoll in den Unterrichtsgegenständen „Digitale Grundbildung“ und „Informatik“ sowie integrativ in anderen Unterrichtsgegenständen.
Den Unterstufenschüler*innen ist die Nutzung von Handys, Smartwatches und vergleichbaren, der digitalen Kommunikation dienenden Geräten in der Schule, im dislozierten Unterricht, bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen verboten. Das Tragen von Smartwatches ist erlaubt, sofern diese ausschließlich als Uhr dienen. Die Schüler*innen müssen die digitalen Geräte vor dem Betreten der Schulliegenschaft ausschalten und in der Schule in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche oder im Spind, nicht aber im Bankfach oder am Körper verwahren. Nach ausdrücklicher Aufforderung der Lehrperson dürfen die Handys und andere digitale Geräte für die jeweilige Unterrichtssequenz verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung sowie in den Frei- und Aufsichtsstunden. Eine Kontaktaufnahme der Unterstufenschüler*innen mit ihren Eltern und umgekehrt ist in dringenden Fällen immer über die Sekretariate, Administration, Direktion sowie über die Schulärztin möglich.
Oberstufenschüler*innen ist die Nutzung des Handys vor Unterrichtsbeginn, in den Pausen und Freistunden ausschließlich in den Klassenräumen, nicht jedoch in den Gängen und Aufenthaltsbereichen gestattet. Die kurzfristige Nutzung des Handys zur Bezahlung im Buffet ist möglich. Während des Unterrichts ist das Handy in der Schultasche oder im Spind, nicht jedoch im Bankfach oder am Körper zu verwahren. Die Oberstufenschüler*innen sind aufgefordert, für die jüngeren Schüler*innen eine Vorbildfunktion einzunehmen.
Allgemein erwartet die Schulgemeinschaft, dass die persönliche Kommunikation in der Schule im Vordergrund steht. Bei Nicht-Einhaltung der geltenden Handyregelung erfolgt beim dritten Regelverstoß eine Elterninformation im Zuge einer Verhaltensfrühwarnung. Weitere Maßnahmen finden sich im Leitfaden zu den Verhaltensvereinbarungen.
Für Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen, die von der jeweiligen Schulveranstaltungsleitung den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nachweislich mitgeteilt werden.
Bei Leistungsfeststellungen (Schularbeiten, Tests, Wiederholungen und Prüfungen) ist generell die Verwendung von Handys, Smartwatches, digitalen Stiften, digitalen Brillen oder anderen unerlaubten digitalen Geräten untersagt.
7. In den Pausen verhalten sich die Schüler*innen so, dass ihre eigene Sicherheit und die ihrer Mitschüler*innen nicht gefährdet sowie ein sinnvolles Zusammenleben aller am Schulgeschehen Beteiligten gewährleistet ist. Daraus ergibt sich im besonderen:
a) Eine saubere und ruhige Atmosphäre ist anzustreben.
b) Gefährdungen und Schäden, die durch geöffnete Fenster sowie durch sinnwidrige Verwendung von Einrichtung, Unterrichtsmitteln und sonstigen Gegenständen entstehen, sind zu vermeiden. Die Drehflügel der Fenster sind jedenfalls geschlossen zu halten.
c) Warme Speisen aus dem Buffet sollen dort konsumiert werden.
d) In den Pausen ist das Verlassen der Schulliegenschaft nicht gestattet.
e) Gegen Ende der Pausen begeben sich die Schüler*innen so rechtzeitig zu den Unterrichtsräumen, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
8. Schulpflichtige Schüler*innen, die an einzelnen Unterrichtsstunden nicht teilnehmen, halten sich in den offiziellen Aufenthaltsbereichen (vgl. Punkt 4) auf. Das Verlassen des Gebäudes ist nicht gestattet. Für Schüler*innen, die sich vorsätzlich der Aufsicht entziehen, kann die Schule keine Verantwortung übernehmen.
9. Besondere Ereignisse, welche die Sicherheit gefährden, sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Die Alarmpläne sind von allen zu beachten, die Alarmpläne in den Klassen dürfen weder beschädigt noch entfernt werden.
10. Schüler*innen sollen den Direktionstrakt nur zur persönlichen Kontaktaufnahme mit den Lehrpersonen, den Sekretariaten oder der Direktion betreten.
11. Da in einer Gemeinschaft nicht alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt werden kann, wird von allen am Schulleben Beteiligten, das sind Schüler*innen, Lehrpersonen, sonstige Mitarbeiter*innen und Erziehungsberechtigte, auch ohne ausdrückliche Hinweise respektvolles, gemeinschaftsorientiertes, gewaltfreies und konstruktives Verhalten innerhalb und auch außerhalb der Schule erwartet. Alle Beteiligten
a) begegnen sich sowohl im Unterricht als auch in den Pausen mit gegenseitiger Wertschätzung und Respekt, grüßen einander und pflegen einen höflichen, respektvollen Umgangston,
b) achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde anderer, indem sie unangebrachte verbale oder nonverbale Verhaltensweisen unterlassen und
c) respektieren die persönlichen Grenzen anderer, sowohl verbal als auch körperlich.
Die Schulgemeinschaft nimmt jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagiert gemäß den gesondert erarbeiteten Verhaltensvereinbarungen zum Schutz der Schüler*innen. Sie unterbindet dadurch diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.
12. Vergehen gegen diese Hausordnung stören das partnerschaftliche Prinzip der Schulgemeinschaft und haben daher pädagogische, wenn nötig auch rechtliche Folgen.
SGA-Beschluss vom 27.06.25
Tablet-/Notebook- und Internetnutzung
Die Nutzung unserer IT-Infrastruktur hat unter Wahrung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Datenschutz, Urheberrecht, etc.) zu erfolgen.
Die Bestimmungen der Tablet-/Notebook- und Internetnutzung spiegeln das Leitbild der Schule, insbesondere den achtsamen Umgang mit sich und anderen sowie die Erziehung zu liberalem und kritischem Denken wider.
Die folgenden Bestimmungen gelten für die im Rahmen der Geräteinitiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schülertablets oder Schülernotebooks ausgestatteten Schüler:innen der Unterstufe.
Tablet-/Notebook- und Internetnutzung am BG/BRG Baden Biondekgasse (PDF)








