Hausordnung

Hausordnung

pdfDruckversion der Hausordnung vom 25.05.2023 (PDF)

1. Diese Hausordnung ist eine Ergänzung der Schulordnung (Schulunterrichtsgesetz § 43f. und entsprechende Verordnung) und wurde in Zusammenarbeit mit dem Schulgemeinschaftsausschuss erstellt. Sie berücksichtigt die besonderen Verhältnisse unserer Schule und soll die pädagogische Arbeit erleichtern.

Sie gilt:

a) im Bereich der Schulliegenschaft,
b) für den Unterricht außerhalb dieser Liegenschaft,
c) für alle Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.

2. Die Klassenräume werden 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn für die Schüler/innen geöffnet. Schüler/innen, die aus zwingenden Gründen früher ankommen, halten sich im Buffetbereich auf. Die Stiegenaufgänge sind freizuhalten.

3. Zu Beginn der Unterrichtsstunden begeben sich die Schüler/innen auf ihre Plätze und bereiten sich bei offener Klassentüre auf den Unterricht vor. Bei Sonderunterrichtsräumen und Stammräumen anderer Klassen erfolgen Einlass und Benützung nach den Anordnungen der Lehrerin/des Lehrers. Wenn innerhalb von 10 Minuten keine Lehrerin/kein Lehrer eintrifft, melden die Klassensprecher/innen dies im Sekretariat.

4. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler/innen den Aufsichtsbereich der Schule, außer sie sind für die Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung angemeldet. Zur Überbrückung von Wartezeiten (Freistunden wegen Nachmittagsunterricht, Verkehrsmittel) stehen den Schüler/innen ab der 7. Schulstufe unter Wahrung einer angemessenen Lautstärke folgende Aufenthaltsbereiche zur Verfügung: Buffetbereich, Aulabereich im 1. Stock vor dem Festsaal (inklusive Sitzgelegenheit im Stiegenhaus Ost), Aulabereich im 2. Stock (inklusive Sitzgelegenheit im Stiegenhaus Ost), Sitzgelegenheit im 3. Stock im Stiegenhaus Ost und die Bereiche um die Tischtennistische. Alle anderen Bereiche des Schulgebäudes werden nur zum Unterricht betreten. Eine spezielle Beaufsichtigung der Schüler/innen, die sich außerhalb der geschlossenen Unterrichtszeit oder zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht in der Schule aufhalten, ist nicht vorgesehen. Bei Fehlverhalten müssen sie die Schule verlassen.

5. Um einen reibungslosen Schulbetrieb zu ermöglichen, gelten folgende Regeln:

a) Kleidung, Unterrichtsmittel und Einrichtung sind von allen sorgfältig zu behandeln und sauber zu halten.
b) Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich, möglichst wenig Müll zu verursachen. Was sich nicht vermeiden lässt, ist zu trennen und in die vorgesehenen Behälter zu geben. (Leerflaschen in die Raster an den Automaten)
c) Unterrichtsfremde Gegenstände, Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden.
d) Unterstufenschüler/innen müssen Handys und Aufnahmegeräte für Bild und Ton ab 7.25 Uhr, in den Unterrichtstunden und in den Pausen ausschalten und wegpacken (z.B. Schultasche) und dürfen diese nur nach Aufforderung und Erlaubnis der Lehrkraft verwenden. Diese Regelung gilt auch für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung sowie in den Aufsichtsstunden.
Oberstufenschüler/innen ist der Handygebrauch in den Pausen in den Klassenräumen gestattet. Sie sind aufgefordert, für die jüngeren Schüler/innen eine Vorbildfunktion einzunehmen und die persönliche Kommunikation in der Schule in den Vordergrund zu stellen.
In Freistunden ist in den offiziellen Aufenthaltsbereichen (vgl. Pkt. 4) die Nutzung von elektronischen Geräten grundsätzlich erlaubt. In der 6. und 7. Stunde (von 12.25 Uhr bis 14.10 Uhr) gilt aber auch der Buffetbereich als ein Kommunikationsbereich ohne technische Geräte, um einen geordneten Mittagstisch zu erlauben. Allgemein erwartet die Schulgemeinschaft, dass die persönliche Kommunikation in der Schule im Vordergrund steht.
e) Der Klassenvorstand regelt die Aufgabenbereiche im Klassenverband, die Gestaltung der Klassenräume und alle anderen die Klasse betreffenden Angelegenheiten.
f) Die Unterrichtsräume sind aufgeräumt und sauber zu verlassen und die Stühle auf die Tische zu stellen. Die Klassenordner/innen löschen die Tafeln.
g) Der Konsum von Alkohol und Energy-Drinks ist den Schüler/innen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen bzw. Schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.
h) Das Rauchen (Tabak, E-Zigarette, Wasserpfeife) sowie der Konsum von Snus, Nikotinbeutel, Schnupftabak und illegalen Substanzen sind den Schüler/innen auf der gesamten Schulliegenschaft, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen bzw. Schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.
i) Auf der Schulliegenschaft dürfen Fahrräder, Scooter, Skateboards, Mopeds, u.a. nur an den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden. Benützung von Rollern, Rollschuhen u.a. ist untersagt.
j) Glasflaschen dürfen nur mit Schutzhülle mitgebracht werden.

6. In den Pausen verhalten sich die Schüler/innen so, dass ihre eigene Sicherheit und die ihrer Mitschüler/innen nicht gefährdet sowie ein sinnvolles Zusammenleben aller am Schulgeschehen Beteiligten gewährleistet ist. Daraus ergibt sich im Besonderen:

a) Eine saubere und ruhige Atmosphäre ist anzustreben.
b) Gefährdungen und Schäden, die durch geöffnete Fenster sowie durch sinnwidrige Verwendung von Einrichtung, Unterrichtsmitteln und sonstigen Gegenständen entstehen, sind zu vermeiden. Die Drehflügel der Fenster sind jedenfalls geschlossen zu halten.
c) Warme Speisen aus dem Buffet sollen dort konsumiert werden.
d) In den Pausen ist das Verlassen der Schulliegenschaft nicht gestattet.
e) Gegen Ende der Pausen begeben sich die Schüler/innen so rechtzeitig zu den Unterrichtsräumen, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.


7. Schulpflichtige Schüler/innen, die an einzelnen Unterrichtsstunden nicht teilnehmen, halten sich in den offiziellen Aufenthaltsbereichen (vgl. Punkt 4) auf. Das Verlassen des Gebäudes ist nicht gestattet. Für Schüler/innen, die sich vorsätzlich der Aufsicht entziehen, kann die Schule keine Verantwortung übernehmen.

8. Besondere Ereignisse, die die Sicherheit gefährden, sind unverzüglich zu melden - zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr im Sekretariat. Die Alarmpläne sind von allen zu beachten und dürfen weder beschädigt noch entfernt werden.

9. Schüler/innen sollen den Direktionstrakt nur zur persönlichen Kontaktaufnahme mit den Lehrer/innen oder der Direktion betreten.

10. Da in einer Gemeinschaft nicht alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt werden kann, wird von allen am Schulleben Beteiligten auch ohne ausdrückliche Hinweise respektvolles, gemeinschaftsorientiertes und sinnvolles Verhalten innerhalb und auch außerhalb der Schule erwartet.

11. Vergehen gegen diese Hausordnung stören das partnerschaftliche Prinzip der Schulgemeinschaft und haben daher pädagogische, wenn nötig auch rechtliche Folgen.

SGA-Beschluss vom 25.05.23 

 

Notebook- und Internetnutzung

Die Nutzung unserer IT-Infrastruktur hat unter Wahrung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Datenschutz, Urheberrecht, etc.) zu erfolgen.

Die Bestimmungen der Notebook- und Internetnutzung spiegeln das Leitbild der Schule, insbesondere den achtsamen Umgang mit sich und anderen sowie die Erziehung zu liberalem und kritischem Denken wider.

Die folgenden Bestimmungen gelten für die im Rahmen der Geräteinitiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schülernotebooks ausgestatteten Schüler:innen der Unterstufe.

pdfNotebook- und Internetnutzung am BG/BRG Baden Biondekgasse (PDF)

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29. November 2024, 16:00
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Schulautonome Tage 2024/25

Folgende schulautonome Tage wurden vom SGA beschlossen:

  • Herbstferien: Sa., 26.10.24 bis So., 03.11.24

3 weitere schulautonome Tage:

  • Di., 22.04.25 (Osterdienstag)
  • Fr., 02.05.25
  • Fr., 30.05.25

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