Betreute Mittagspause („Brückenstunde“)
Für Schüler/innen der Unterstufe ist der unbeaufsichtigte Aufenthalt am gesamten Schulareal abseits von Aufsichts- oder Unterrichtsstunden gesetzlich nicht erlaubt. Deshalb wurde für die Kinder der Unterstufe als Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht für einen bestimmten Zeitraum eine Mittagsbetreuung eingerichtet.
Folgende Punkte sind vor der Anmeldung zu beachten:
- Schüler/innen können die Mittagsbetreuung an maximal 2 Tagen zu je 2 Stunden in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Klasse im Anschluss noch Unterricht hat.
- Die Mittagsbetreuung findet von 12:20 bis 14:10 Uhr (6./7. Stunde) statt und ist kostenlos.
- Eine Mittagsbetreuung für Randstunden (z.B. Religion in der 6. Stunde) ist nicht möglich.
- Wird eine Betreuung an mehr als zwei Tagen oder über die 7. Stunde hinaus benötigt bzw. besteht privater Betreuungsbedarf, ist eine Anmeldung zur kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung erforderlich.
- Die Mittagsbetreuung umfasst lediglich eine Beaufsichtigung der Schüler/innen, es wird daher keine Lern- und Freizeitbetreuung wie in der Nachmittagsbetreuung geleistet.
Während der Mittagsbetreuung haben die Schüler/innen die Möglichkeit, unter Aufsicht Mittag zu essen.
Bei Abwesenheit des Schülers/ der Schülerin ist die entsprechende Aufsichtslehrperson (siehe Stundenplan) zu benachrichtigen oder ein Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.
Kontaktperson bei Fragen: Mag. Marlies Kiefer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)